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Samstag, 4. September 2010
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Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

Von der Bundesregierung wurde am 25. April 2007 die neue Energiesparverordnung (EnEV) beschlossen und am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet.  Die neue EnEV wurde zum 1. Oktober 2007 verbindlich. Ab Anfang 2008 wird der Energieausweis schrittweise eingeführt.

Der Energieausweis wird auf vier Seiten wesentliche Gebäudedaten, das "Energielabel" sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten.

Es wird zwischen einen ingenieurmäßig erstellten bedarfsorientierten Energieausweis und einen kostengünstigen verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden.

Energieausweis

1. Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten die auf Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1978 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten oder dem verbrauchsorientierten Ausweis.

2. Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1.11.1977, d.h. die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet wurden ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu erstellen.

3. Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, egal welches Baujahr, gilt Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsabhängige Energieausweis wird aus neutralen Daten (errechneter Verbrauch auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten) erstellt.
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