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EnEV
Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Die momentan gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) trat am 1. Mai 2014 in Kraft und es wurde ab dem 1.1.2016 eine Anhebung der Grenzwerte um ca. 20% festgeschrieben.
Die weitere Entwicklung soll zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) führen. In diesem sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) zusammengeführt werden. Der Fortschritt ist allerdings vom politischen Willen der Bundesregierung abhängig.
Der Energieausweis bietet auf vier Seiten wesentliche Gebäudedaten, das "Energielabel" sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen.
Es wird zwischen einen ingenieurmäßig erstellten bedarfsorientierten Energieausweis und einen kostengünstigen verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden.
1. Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten die auf Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1978 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten oder dem verbrauchsorientierten Ausweis.
2. Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1.11.1977, d.h. die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet wurden ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu erstellen.
3. Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr, gilt Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis.
• Bedarfsorientierter Energieausweis
Der bedarfsabhängige Energieausweis soll aus neutralen Daten (errechneter Verbrauch auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten) erstellt werden.
• Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsabhängige Energieausweis wird nach dem Verbrauch der bisherigen Nutzer (verbrauchte Energiemenge) berechnet. Diese Möglichkeit bedeutet weniger Aufwand (Kosten) jedoch ein verbraucherabhängiges, subjektives Ergebnis.
Im Referenzenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis wie folgt dargestellt:
Die Ausstellung des Energieausweises erfolgt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen.
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ist ab dem 1. Januar 2008 ein Energieausweis bereitzustellen.
Ab dem 1. Juli 2008 ist für alle Wohngebäude ein Energieausweis erforderlich.
Nach dem 1. Januar 2009 müssen beim Verkauf oder Vermietung von Nichtwohngebäuden Energieausweise ausgestellt werden.
Wichtig:
Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser besteht keine Verpflichtung einen Energieausweis ausstellen zu lassen.

EnEV und KfW-Effizienzhäuser
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die zugehörigen Gesetze und Verordnungen
1. Energieeinspargesetz (EnEG)
Dient zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments durch die Bundesregierung.
2. Energieeinsparverordnung (EnEV) Ausgabe 2014 in Kraft ab 1.5.2014
Ab 1.1.2016 Anhebung der Grenzwerte um ca. 20%
3. Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO)
Wurde in NRW zur Umsetzung der EnEV erlassen. Diese regelt den Umgang mit der EnEV und beinhaltet Formulare über Kontrollen und Unternehmerbescheinigungen.
4. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) vom 7.8.2008 geändert am 21.7.2014
Stellt zusätzliche Anforderungen an die Einsetzung von regenerativen Energien, alternativ Verschärfung der Anforderungen der EnEV um 15%.
5. Entwicklung
Durch ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen EnEV, EEWärmeG, EnEG zusammengefasst werden.
Der neue Entwurf sollte bereits in das Bundeskabinett eingebracht werden, wurde allerdings durch die anstehenden Wahlen verschoben.
Geplante Änderungen waren: höhere Anforderungen, Umstellung der Berechnung von DIN 4108 auf DIN 18599.
Ausblick
EnEV-Historie
EnEV 2014 in Kraft ab 01.05.2017
EnEV 2009 in Kraft ab 01.10.2009
EnEV 2007 in Kraft ab 01.10.2007
EnEV 2004 in Kraft ab 08.12.2004
EnEV 2002 in Kraft ab 07.03.2002
WärmeschuzV ab 01.11.1977 mit 2 Novellierungen am 01.01.1984 und 01.01.1995
Leistungen
Wohngebäude
Berechnungen gemäß EnEV 2014 mit Stand 2016
Nachweise nach KfW-Kriterien, d.h. KfW 55- / 40-Effizienzhäuser, einschließlich Baubegleitung und Bestätigung vor und nach der Baumaßnahme entsprechend der Programmnummer 153 der KfW-Richtlinien, mit Möglichkeit der Förderung der Begleitung gem. Programmnummer 431 der KfW.
Nichtwohngebäude
Berechnungen gemäß EnEV 2012 nach DIN 18599
Erstellung von Lüftungsnachweisen gemäß DIN 1976-6